Zuschuss der Krankenkasse zur Ernährungstherapie
Viele gesetzliche Krankenkassen in Deutschland unterstützen eine individuelle Ernährungstherapie oder Ernährungsberatung, wenn sie medizinisch notwendig ist.
Je nach Krankenkasse werden oft 50–85 % der Kosten übernommen.
Damit du den Zuschuss erhältst, sind in der Regel nur wenige Schritte notwendig.
1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Muster 36)
Damit eine Ernährungstherapie bezuschusst werden kann, stellt dein Hausarzt oder Facharzt eine sogenannte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus.
Dafür wird häufig das Formular „Muster 36“ verwendet.
Dieses bestätigt, dass eine Ernährungstherapie aus medizinischer Sicht sinnvoll ist.
Typische Diagnosen, bei denen eine Ernährungstherapie empfohlen wird:
Adipositas (BMI über 30)
Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2
Reizdarmsyndrom
Zöliakie
Nahrungsmittelunverträglichkeiten
Fettstoffwechselstörungen
Bluthochdruck
Schwangerschaftsdiabetes
Nicht-alkoholische Fettleber
andere ernährungsbedingte Erkrankungen
Gut zu wissen:
Für Ärzte ist das Ausstellen des Formulars budgetneutral.
Die Grundlage dafür ist § 43 des Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V).
2. Beratung durch eine qualifizierte Fachkraft
Die Ernährungstherapie muss von einer anerkannten Ernährungsfachkraft durchgeführt werden.
Krankenkassen akzeptieren in der Regel:
Diätassistentinnen und Diätassistenten
Ernährungswissenschaftler oder Ökotrophologen mit zertifizierter Weiterbildung
Fachkräfte mit anerkannten Zertifikaten (z. B. über den Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V. oder andere Fachverbände)
Diese Qualifikationen stellen sicher, dass die Beratung wissenschaftlich fundiert ist.
3. Kostenvoranschlag
Vor Beginn der Therapie erhältst du einen Kostenvoranschlag.
Dieser enthält zum Beispiel:
Anzahl der geplanten Termine
Dauer der einzelnen Sitzungen
Gesamtkosten der Beratung
Der Kostenvoranschlag wird zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei deiner Krankenkasse eingereicht.
4. Antrag bei der Krankenkasse
Für die Kostenübernahme sendest du an deine Krankenkasse:
die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (Muster 36)
den Kostenvoranschlag der Ernährungsberatung
Deine Krankenkasse prüft den Antrag und informiert dich anschließend über die Höhe des Zuschusses.
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen 50 – 85 % der Kosten.
5. Erstattung nach der Beratung
Die Abrechnung erfolgt meist in zwei Schritten:
Du bezahlst die Beratung zunächst selbst.
Anschließend reichst du die Rechnung bei deiner Krankenkasse ein.
Die Krankenkasse erstattet dir den bewilligten Zuschuss.
Wann keine ärztliche Bescheinigung nötig ist
Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn du:
eine freiwillige Ernährungsberatung ohne medizinische Diagnose machen möchtest
an einem zertifizierten Präventionskurs nach § 20 SGB V teilnimmst
deine Krankenkasse ein eigenes Formular für den Antrag verwendet